Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Vertragspartner ist:

Hannah Sadtler Fotografie

Hannah Sadtler
Im Sand 2
69115 Heidelberg

kontakt@hannahsadtlerfotografie.de

1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle von Hannah Sadtler Fotografie durchgeführten Aufträge und Leistungen. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dies schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Hannah Sadtler Fotografie diese schriftlich anerkennt.

2. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot von Hannah Sadtler Fotografie, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote von Hannah Sadtler Fotografie sind freibleibend und unverbindlich.

3. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle von Hannah Sadtler Fotografie hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

4. Hannah Sadtler Fotografie ist jederzeit frei bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

5. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.

II. Nutzungs- und Urheberrecht

1. Das Urhe­ber­recht der Fotografien liegt immer bei Hannah Sadtler Fotografie.

2. Hannah Sadtler Fotografie überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht aber kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke sind erlaubt.

3. Die Nutzungsrechte gehen erst nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an Hannah Sadtler Fotografie an den Auftraggeber über.

4. Eine kommerzielle und/oder gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein, egal in welcher Form, durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte darf nur mit vorausgehender schriftlicher Zustimmung von Hannah Sadtler Fotografie erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert oder verfremdet wurden.

5. Bei der Ver­wen­dung der Licht­bilder für den privaten Gebrauch in Online- und Print­me­dien ist Hannah Sadtler Fotografie als Urhe­berin der Fotografien zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt Hannah Sadtler Fotografie zum Schadensersatz.

6. Hannah Sadtler Fotografie darf die Fotografien nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers für ihr Portfolio (Website, Social Media, Mappen, Werbematerial) verwenden.

7. Die Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt nicht.

8. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.

III. Vergütung

1. Für die Erstellung der Fotografien wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie z.B. Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten, Mieten etc. sind – sofern nicht anders vere­in­bart – vom Auf­tragge­ber zu tragen.

2. Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum von Hannah Sadtler Fotografie.

3. Die Zahlung erfolgt per Überweisung vor dem Shooting. Bei Hochzeiten wird mit der Buchung eine Anzahlung von 50% fällig, der übrige Betrag ist nach der Hochzeit binnen 14 Tagen zu begleichen. 

4. Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät – soweit nicht anders vereinbart – in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Hannah Sadtler Fotografie bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit­punkt herbeizuführen.

5. Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung der Aufnahmearbeiten oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen, die Hannah Sadtler Fotografie nicht zu verschulden hat, überschritten, so erhält Hannah Sadtler Fotografie hierfür den Stundensatz von 300,00 Euro je angefangene Stunde bei Hochzeiten bzw. von 150,00 Euro je angefangene halbe Stunde bei Paar- und Babybauchshootings.

IV. Haftung

1. Für Schäden gleich welcher Art anlässlich der Vertragserfüllung haftet Hannah Sadtler Fotografie für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet Hannah Sadtler Fotografie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung von Hannah Sadtler Fotografie ausgeschlossen.

4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Hannah Sadtler Fotografie bestätigt worden sind. Hannah Sadtler Fotografie haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie auch deren Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch augrund von Umständen, die Hannah Sadtler Fotografie nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

6. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien bei Hannah Sadtler Fotografie eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

V. Stornierungsfristen

1. Rücktritt und Terminabsage durch den Auftraggeber

Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber wird ein Ausfallhonorar nach folgender Staffelung berechnet:

  • bis 22 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 30 % des vereinbarten Honorars

  • 21 bis 8 Kalendertage vor dem Termin: 40 % des vereinbarten Honorars

  • 7 bis 2 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars

  • ab 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars

Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs der Rücktrittserklärung (per E-Mail oder Post) beim Auftragnehmer.

Bereits angefallene, nachweisbare Kosten (z. B. Reise- oder Übernachtungskosten, Mietgebühren o. Ä.), die zum Zeitpunkt der Absage nicht mehr kostenfrei stornierbar sind, werden zusätzlich berechnet.

Im Falle unvorhersehbarer und nachweislich nicht vom Auftraggeber zu vertretender Ereignisse (z. B. akute Krankheit, Unfall, höhere Gewalt), ist nach Absprache eine einmalige kostenfreie Terminverschiebung möglich. Ein Anspruch auf eine Verschiebung besteht jedoch nicht.

Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

  1. Bei Absage des Auftragnehmers:

Hannah Sadtler Fotografie behält sich vor, jederzeit auch bereits gebuchte Leistungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Im Falle einer Absage durch den Auftragnehmer wird der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet.
Im Falle der Verlegung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, von dem er binnen einer Woche nach Verlegung Gebrauch machen muss.

VI. Bildbearbeitung

1. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Hannah Sadtler Fotografie – wie im Portfolio dargestellt – und ist sich bewusst, dass seine Fotos in ähnlichem Stil bear­beitet werden.

2. Jegliche nachträgliche Bear­beitung der Fotografien von Hannah Sadtler Fotografie und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung ist untersagt.

VII. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Hannah Sadtler Fotografie verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.